
Rechtsgebiete
Verkehrs-, Versicherungs- und Haftpflichtrecht
Arzthaftpflichtrecht
Nicht nur der Geschädigte eines Verkehrsunfalls, sondern jeder, der Haftpflichtansprüche aus der Beschädigung einer Sache oder der Verletzung einer Person gegenüber einem Schädiger geltend machen will, hat Anspruch darauf, dass der Schädiger dem Geschädigten die Kosten eines Rechtsanwalts zur Durchsetzung seiner gerechtfertigten Ansprüche bezahlt.
Gleichwohl werden zur Zeit in Deutschland ca. 90 % aller Unfallopfer nicht durch einen Rechtsanwalt vertreten, sondern führen ihre Verhandlungen mit dem Schädiger bzw. der gegnerischen Haftpflichtversicherung selbst. Die Schäden, die dabei entstehen, weil ein Geschädigter nicht ausreichend über die ihm zustehenden Ansprüche informiert ist, und nicht entsprechend beraten wird, sind immens.
Aber auch im Rahmen von Versicherungsverträgen entstehen dem versicherungsrechtlichen Laien erhebliche Schäden, wenn er vertraglich geschuldete Ansprüche gegenüber seiner Versicherung nicht durchzusetzen weiß, weil er sich durch Regressdrohungen oder unrichtige Rechtsbelehrungen von Versicherungsgesellschaften einschüchtern lässt.
Auch diejenigen gehören zu den häufig von uns vertretenen Mandanten, die nicht nur in der Abwicklung gegenüber dem Schädiger, sondern auch in der Beratung in Bezug auf die eigenen Personenversicherungen unseren Beistand suchen.
RechtsanwaltAlfred Fleischmann kennt aus früherer beruflicher Tätigkeit die internen Abläufe der Versicherungsgesellschaften genau und kann Stärken und Schwächen der Argumentation der Versicherungen qualifiziert einschätzen
Rechtsanwalt Alfred Fleischmann ist Fachanwalt für Verkehrsrecht und seit über 35 Jahren Dozent der Deutschen Anwaltakademie, Mitherausgeber des Handbuchs "Das verkehrsrechtliche Mandat" im Deutschen Anwaltverlag sowie einer Entscheidungssammlung zum Verkehrszivilrecht, Autor zahlreicher Aufsätze und seit Einführung des Fachanwalts für Verkehrsrecht auch als Dozent für den ARBER-Verlag bei der Ausbildung anderer Rechtsanwälte tätig. Seine große Erfahrung, insbesondere bei der Regulierung der Schadensersatzansprüche Schwerstgeschädigter, hat ihm bundesweit einen hervorragenden Ruf und höchste Anerkennung bei den Richtern des für das Haftungsrecht zuständigen VI. Zivilsenats und des für das Versicherungsrecht zuständigen IV. Zivilsenats beim Bundesgerichtshof eingebracht.
Aufgrund langjähriger Erfahrung auf beiden Regulierungsseiten wissen wir einzuschätzen, wie wichtig es für einen Geschädigten ist, qualifiziert beraten in die Verhandlungen mit dem Schädiger oder seiner Haftpflichtversicherung zu gehen, weil ansonsten häufig nach Unterzeichnung von Abfindungserklärungen die Geschädigten erst später merken, dass sie einen ganz wesentlichen Teil der tatsächlich entstehenden Schäden übersehen haben. Ein wesentlicher Schwerpunkt unserer Arbeit liegt daher in der Vertretung Schwerstgeschädigter bundesweit, wobei häufig auch vor unserer Mandatierung schon andere Rechtsanwälte mit der Regulierung zunächst beauftragt worden waren.
Unser Anspruch ist es, bei der Beratung und Vertretung unserer Mandanten das bestmögliche Ergebnis zu erzielen, damit das Leid, das häufig unvermeidlich mit solchen Schicksalsschlägen verbunden ist, für unsere Mandanten angemessen entschädigt wird.
Ansprechpartner: Alfred Fleischmann
