
Rechtsgebiet
Strafrecht
Wir vertreten Sie als Strafverteidiger in Ermittlungsverfahren, Straf-
Ordnungswidrigkeitsverfahren gegenüber Strafverfolgungsbehörden, der Staatsanwaltschaft
und vor den Gerichten.
Eine effektive Verteidigung bereits im Ermittlungsstadium ist die wichtigste Grundlage für den erfolgreichen Abschluss eines Strafverfahrens. Deshalb ist die frühzeitige Einschaltung eines Strafverteidigers dringend zu empfehlen. Die jeweils richtige und angemessene Verteidigungsstrategie wird im engen, vertraulichen Kontakt mit Ihnen abgestimmt.
Vermeiden Sie zur Sache jegliche Angaben gegenüber der Polizei, bevor Sie anwaltlichen Rat
einholen und über Ihren Rechtsanwalt Einsicht in die Ermittlungsakte nehmen konnten. So
vermeiden Sie Fehler, die im weiteren Verlauf des Verfahrens kaum noch korrigiert werden können. Eine mit Ihrem Rechtsanwalt abgestimmte Aussage ist Ihr wichtigster Trumpf
im Ermittlungsverfahren, denn dort werden die entscheidenden Weichen für die spätere
Hauptverhandlung gestellt.
Leider ist es ein weitverbreiteter Irrglaube, man könne als Angeklagter in der Hauptverhandlung seine Unschuld beweisen. Nur wenige Hauptverhandlungen enden mit einem Freispruch. Durch die rechtzeitige Einschaltung eines Strafverteidigers kann nicht nur die Dauer der Untersuchungshaft oder die Zeit des Führerscheinentzuges deutlich verkürzt, sondern auch das Strafmaß für den Beschuldigten positiv beeinflusst werden.
Herr Rechtsanwalt Dr. Andreas Kremkus verteidigt Sie bundesweit auf sämtlichen Gebieten
des Strafrechts sowie des Ordnungswidrigkeitenrechts.
Daneben berät er Privatpersonen und Unternehmen zur Vermeidung strafrechtlicher
Ermittlungsverfahren.
Sollten Sie als Zeuge in einem Strafverfahren geladen werden und haben Sie bei einer Aussage vor Gericht Bedenken sich einer Gefahr eigener strafrechtlicher Verfolgung auszusetzen, werden Sie von uns umfassend über die Ihnen zustehenden Rechte beraten.
Sind Sie Opfer einer Straftat geworden und wissen nicht, welche rechtlichen Möglichkeiten Sie haben, wie Sie Hilfe und Schutz in Anspruch nehmen können? Wir beraten Sie gerne und unterstützen Sie aktiv im Strafverfahren im Rahmen der Nebenklägerschaft. Wir helfen Ihnen zivilrechtliche Ansprüche wie Schadensersatz und Schmerzensgeld durchzusetzen.
Wir sind Ihnen behilflich bei der Entscheidung, ob ein Täter – Opfer – Ausgleich sinnvoll
ist.
Als Opfer einer Gewalttat können Sie auch einen Beratungsscheck bei der Hilfsorganisation
Weisser Ring (http://www.weisser-ring.de) beantragen.
Ansprechpartner: Dr. Andreas Kremkus
