Rechtsgebiete

Als Rechtsanwaltskanzlei verstehen wir uns als regional breit aufgestellter Dienstleister. Eine optimale und an den individuellen Interessen unserer Mandanten ausgerichtete Beratung und Vertretung steht dabei an erster Stelle. Dies erfordert nach unserer Überzeugung eine Spezialisierung auf bestimmte Tätigkeitsgebiete. Die Konzentration unserer Rechtsanwälte auf einen Tätigkeitsbereich schafft eine besondere Qualität in der anwaltlichen Dienstleistung, die auch in den bestehenden Fachanwaltschaften zum Ausdruck kommt.

Über die Grenzen der Stadt Hanau hinaus bieten wir Ihnen fundierte Rechtsberatung und engagierte Vertretung vor Gericht. Die Tätigkeitsschwerpunkte bestehen insbesondere in den Bereichen:

Wenn Sie als Arbeitnehmer Schwierigkeiten in Ihrem Arbeitsverhältnis haben oder als Arbeitgeber einem Mitarbeiter kündigen müssen, benötigen Sie kompetente Hilfe.
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Nicht bei jedem Patienten wird der gewünschte Erfolg erzielt. Auch dem sorgfältigsten Arzt können bei Behandlungen und Operationen Pflichtverletzungen unterlaufen oder es wird der medizinische Standart nicht eingehalten. Sind Behandlungsfehler nicht auszuschließen, so stehen dem Patienten mögliche Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche zu.
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Als Anwalt im Bau- und Architektenrecht tätig zu sein, heißt, dem Unternehmer bei der Durchsetzung seiner berechtigten Zahlungsansprüche zu helfen oder den Bauherrn vor Pfusch am Bau zu bewahren.
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Das Erbrecht ist ein hochsensibles Tätigkeitsgebiet für Rechtsanwälte und Notare. Der Tod eines Angehörigen oder die Auseinandersetzung mit der eigenen Sterblichkeit verlangen viel Verständnis und Weitblick bei der anwaltlichen Beratung.
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Wenn die Trennung vom Partner bevorsteht, sind zahlreiche Aspekte zu bedenken, die in fast alle Lebensbereiche hineinspielen. Wir helfen Ihnen, mit dieser Situation umzugehen, indem wir die wirtschaftlichen Themen von den sonstigen Themen trennen.
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Wir vertreten Vermieter, Mieter, Makler, Wohnungsbaugesellschaften, Hausverwaltungen, Wohnungseigentümer und Eigentümergemeinschaften außergerichtlich und gerichtlich bundesweit in allen Bereichen des Immobilienrechts.
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In der Praxis immer wieder anzutreffende Themen sind Einfriedungen, der Baumbestand und lebende Hecken, Einhaltung von Grenzabständen, Überbau, Lärmschutz, Zuführung von unwägbaren Stoffe (Immissionen).
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Werden Sie wegen einer Ordnungswidrigkeit (Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß, Abstandsunterschreitung, Handyverstoß usw.) beschuldigt und es drohen ein Bußgeld, Fahrverbot und „Punkte in Flensburg“?  Oder wurde wegen einer Verkehrsstraftat (z.B. Trunkenheitsfahrt, Unfallflucht, Nötigung, fahrlässige Körperverletzung, Fahren ohne Führerschein) ein Ermittlungsverfahren eingeleitet? Dann ist es unabdingbar, frühzeitig eine qualifizierte Verteidigung vorzunehmen.

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Wir vertreten Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche, ganz gleich, ob es sich um Ansprüche aus der Unfallversicherung, Kaskoversicherung (Vollkasko/Teilkasko), Lebensversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Wohngebäude- oder Hausratsversicherung, usw. handelt.
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Anders als das Öffentliche Recht, in welchem der Staat in Wahrnehmung als Träger öffentlicher Gewalt handelt, geht es im Zivilrecht (oder auch: bürgerlichen Recht) um die Rechtsbeziehungen zwischen Privatrechtssubjekten oder gleichgestellten Rechtssubjekten. Auch der Staat kann als Privatrechtssubjekt handeln.
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Öffnungszeiten

Termine nach vorheriger telefonischer Vereinbarung.

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Freitags:
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