notarielle Tätigkeiten

Bestimmte Rechtsvorgänge, wie Grundstückskaufverträge, Eheverträge oder Erbauseinandersetzungsverträge, bei denen Immobilien aufgeteilt werden, haben weitreichende finanzielle oder rechtliche Auswirkungen. Sie müssen deshalb zu ihrer Wirksamkeit notariell beurkundet werden. Notare bekleiden ein öffentliches Amt und sind in der Ausübung ihres Amtes unabhängig und nur Recht und Gesetz verpflichtet. Dementsprechend beraten wir Sie neutral und unparteiisch, beantworten Ihre Fragen und vermitteln zwischen den Vertragsparteien. So gelangen Sie zu interessengerechten und rechtssicheren Lösungen. Dabei ist es uns wichtig, dass wir nicht nur wirksame Urkunden errichten, sondern Ihnen auch die Regelungen, die getroffen werden, in einer einfachen und verständlichen Sprache erläutern.

Bei Fragen der Vermögensübertragung bei Privatvermögen und bei Nachfolgeregelungen in Unternehmen sind familien- und erbrechtliche Fragen oft mit gesellschaftsrechtlichen Problemstellungen verknüpft. Aufgrund unserer langjährigen Tätigkeit auch als Rechtsanwälte im Familien- und Erbrecht verfügen wir über fundierte Fachkenntnisse und können Sie deshalb umfassend beraten. Dies gilt auch für die Gestaltung von Eheverträgen und Scheidungsfolgenvereinbarungen.

Des Weiteren beraten wir Sie und Ihre Angehörigen bei der Errichtung von Testamenten (Einzeltestament, Berliner Testament), Erbverträgen, Übertragungs- und Schenkungsverträgen. Gerade nach Scheidungen und bei „Patchwork-Familien“ gilt es, rechtssichere Lösungen zu finden, um den Zugriff des geschiedenen Ehegatten auf das eigene Vermögen zu verhindern oder Regelungen zu finden, damit die Kinder aus der ersten und der zweiten Ehe sich nicht später über das Erbe streiten.

Wir errichten für Sie auch Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen nach Ihren individuellen Wünschen, damit eine gesetzliche Betreuung möglichst vermieden wird und im Falle einer schweren Erkrankung oder eines Unfalls Ihren Wünschen gemäß verfahren werden kann, z.B. welche lebensverlängernden Maßnahmen ergriffen werden sollen und welche nicht. Mit einer gut durchdachten Verfügung entlasten Sie außerdem Ihre Angehörigen, die in einer solchen Situation sonst oft unvorbereitet die Verantwortung tragen.

Unsere Tätigkeit erstreckt sich ferner auf die Beurkundung von Grundstücksverträgen aller Art und den damit häufig zusammen hängenden Grundschuldbestellungen. Wir sorgen dafür, dass die Verträge dann auch ordnungsgemäß abgewickelt werden, erforderliche Genehmigungen eingeholt, erforderliche Meldungen dem Finanzamt gegenüber erfolgen, Belastungen gelöscht und die erforderlichen Anträge beim Grundbuchamt gestellt werden.

Im Bereich des Gesellschaftsrechts beraten wir Sie zu der für Sie zutreffenden Rechtsform und beurkunden für Sie z.B. die Gründungssatzung einer GmbH oder UG, sowohl in Form von individuellen, auf Ihre Bedürfnisse angepassten Verträgen als auch mit Musterprotokoll. Ferner unterstützen wir Sie bei Änderungen des Gesellschaftsvertrages oder dem Kauf oder Verkauf von Geschäftsanteilen.

Neben den Beurkundungstätigkeiten beglaubigen wir für Sie Dokumente, die Sie z.B. bei einer Behörde in beglaubigter Abschrift vorlegen müssen.

Unser erfahrenes Team von drei Notaren steht Ihnen als kompetenter Ansprechpartner gerne auch kurzfristig zur Verfügung.

In unserem Team haben wir auch eine Mitarbeiterin, die fließend Türkisch spricht und jederzeit bei Beurkundungen oder Besprechungen übersetzen kann.


Kontakt

Kirsten Feix

Telefon: +49 6181 92307-18
E-Mail: feix@ra-fleischmann.de

Sybille Fuchs

Telefon: +49 6181 92307-35
E-Mail: fuchs@ra-fleischmann.de

Yolanda Bouza Campos

Telefon: +49 6181 92307-84
E-Mail: campos@ra-fleischmann.de

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