
Rechtsgebiet
Baurecht | Architektenrecht
Als Anwalt im Bau- und Architektenrecht tätig zu sein, heißt
dem Unternehmer bei der Durchsetzung seiner berechtigten Zahlungsansprüche
zu helfen oder den Bauherrn vor Pfusch am Bau zu bewahren. Zwischen den
Bauleuten und dem Auftraggeber steht häufig der Architekt, der für
die Richtigkeit seiner Planung ebenso einzustehen hat wie für seine
Anweisungen im Rahmen der Bauleitung. Häufig ist es diese Gemengelage,
die der Anwalt beurteilen soll. Grundlage seiner Arbeit ist das Werkvertragsrecht
des Bürgerlichen Gesetzbuchs, das durch rechtliche Sondermaterien,
wie die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) oder
die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ergänzt
wird.
Baurechtsmandate sind mit guten Rechtskenntnissen allein nicht erfolgreich zu bearbeiten; hinzukommen muss eine gehörige Portion technischer Sachverstand und ein gutes Judiz. Wenn Eheleute wenige Monate nach Bezug des neuen Hauses Risse in Wänden und Fußböden vorfinden, dann wollen sie zuerst wissen, ob sie weiter im Haus wohnen können oder wegen Gefährdung der Standsicherheit sofort ausziehen müssen. Wer seine ganzen Ersparnisse für das neue Haus aufgebraucht und darüber hinaus auf Jahre hinaus zu tilgende Kredite aufgenommen hat, der erwartet sofortigen fundierten Rat. Erfahrung in der Beurteilung von Bauleistungen und ein guter Kontakt zu Bausachverständigen sind deshalb für den im Baurecht tätigen Anwalt unverzichtbar.
Häufig sind gerichtliche Verfahren zur Klärung der Streitpunkte erforderlich. Schnelle Hilfe bei Mängeln am Bau versprechen Beweisverfahren, in denen durch qualifizierte Sachverständige Feststellungen zu den Mängelursachen und den etwaigen Sanierungskosten getroffen werden. Rechtzeitig zum Anwalt zu gehen ist ein Rat, der gerade auch im Bau- und Architektenrecht richtig ist. Wer schon die abzuschließenden Bau- und Architekten- bzw. Ingenieurverträge prüfen lässt, den werden kritische Vertragsklauseln später nicht überraschen. Wer in die frühzeitige anwaltliche Beratung investiert, der erspart sich häufig die hohen Kosten streitiger Auseinandersetzungen vor Gericht, ganz abgesehen vom ungewissen Ausgang solcher Verfahren.
Die Beratung im Bau- und Architektenrecht wird regelmäßig nach dem tatsächlich entstandenen Zeitaufwand und festen Stundensätzen für das Honorar abgerechnet und ist damit für den Mandanten ein überschaubarer Aufwand. Aber auch ein Pauschalhonorar kann vereinbart werden.
Ansprechpartner: Karl-Heinz Meyer
