Rechtsgebiet

Arbeitsrecht | Gesellschaftsrecht | Insolvenzrecht


Es gibt wenige Rechtsgebiete, die einem so schnellen Wandel unterliegen wie das Arbeitsrecht. Jede Änderung der Arbeitsmarktpolitik führt regelmäßig auch zu einer Änderung des Arbeitsrechts. Zudem ist das Arbeitsrecht schwer überschaubar, da es eine Vielzahl von arbeitsrechtlichen Bestimmungen gibt, die weder ein Arbeitgeber noch ein Arbeitnehmer alle kennen kann. Was für den einzelnen Arbeitnehmer gilt, ergibt sich nicht nur aus dessen Arbeitsvertrag, sondern auch aus Betriebsvereinbarungen, Tarifverträgen, Verordnungen und Gesetzen und - im zunehmenden Maße - auch aus dem Europäischen Gemeinschaftsrecht. Wann liegt ein Betriebsübergang vor? Wie lange darf die tägliche Arbeitszeit sein? Zählt Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit? Die richtige Antwort auf diese Fragen kann heute nur derjenige liefern, der auch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs kennt.

Gleichgültig, ob es um eine Kündigungsschutzklage und damit für einen Arbeitnehmer um seine Existenzgrundlage, oder ob es um eine Betriebsänderung und die Verhandlungen über einen Interessenausgleich und Sozialplan geht, schlechter Rat kann hier schnell sehr teuer werden.

Rechtsanwalt Ulf Kersting ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und in unserer Kanzlei ihr persönlicher Ansprechpartner für alle arbeitsrechtlichen Fragen. Rechtsanwalt Kersting ist seit über 10 Jahren auf dem Gebiet des Arbeitsrechts tätig. Er vertritt sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer und Betriebsräte vor allen deutschen Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht.

Weitere Schwerpunkte der Tätigkeit von Rechtsanwalt Kersting sind das Gesellschaftsrecht und das Insolvenzrecht. Das Gesellschaftsrecht umfaßt das Recht der Personengesellschaften (z. B.: GbR, OHG, KG, Partnerschaft) und das Recht der Kapitalgesellschaften (z. B.: GmbH, AG, eG). Wir sind Ihnen bei der Gründung einer Gesellschaft behilflich und beraten Sie hinsichtlich Ihrer Rechte und Pflichten als Gesellschafter oder Geschäftsführer. Nicht selten kommt es erst nach Jahren fruchtbarer Zusammenarbeit zu Streitigkeiten zwischen den Gesellschaftern einer Personengesellschaft. Scheidet dann ein Gesellschafter aus der Gesellschaft aus, wird regelmäßig mit harten Bandagen um die Höhe des Auseinandersetzungsguthabens gestritten. Gerät das Unternehmen in die Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung, bleibt nur noch der Gang zum Insolvenzgericht, bei dem wir Ihnen ebenfalls beratend zur Seite stehen.

 

Ansprechpartner: Ulf Kersting